Dokumentationsstandards
. (1) Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen haben den Aufbau und die operationellen Einzelheiten des internen Modells zu dokumentieren. Aus dieser Dokumentation muss die Einhaltung der Anforderungen gemäß bis hervorgehen.
(2) Die Dokumentation hat eine detaillierte Erläuterung der Theorie, der Annahmen sowie der mathematischen und der empirischen Basis, auf die sich das interne Modell stützt und eine Beschreibung aller Situationen zu enthalten, in denen das interne Modell nicht wirksam funktioniert.
(3) Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen haben alle größeren Änderungen gemäß an ihrem internen Modell zu dokumentieren.
