Rückversicherung mit begrenztem Risikoübertrag
. Verträge, durch die versicherungstechnische Risiken nicht oder nur in sehr geringem Umfang übertragen werden, sind für Zwecke der Rechnungslegung nicht als Rückversicherungsverträge zu betrachten.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Rückversicherung mit begrenztem Risikoübertrag
. Verträge, durch die versicherungstechnische Risiken nicht oder nur in sehr geringem Umfang übertragen werden, sind für Zwecke der Rechnungslegung nicht als Rückversicherungsverträge zu betrachten.