Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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7. Abschnitt

Versicherungsvertrieb

Interne Leitlinien und Verfahren

. Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen haben angemessene interne Leitlinien und Verfahren zur Sicherstellung der Erfüllung der Anforderungen gemäß zu erstellen bzw. festzulegen und zu implementieren. Diese Leitlinien sind durch den Vorstand bzw. Verwaltungsrat schriftlich zu genehmigen, bei wesentlichen Änderungen unverzüglich anzupassen und zumindest einmal jährlich zu überprüfen.