Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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1. ABSCHNITT

Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung

Allgemeine Bestimmungen

(1) Grundlage der Leistungsbeurteilung sind die Leistungsfeststellungen nach Maßgabe der Bestimmungen der bis 10.

(2) Feststellungen der Leistungen der Schüler, die dem Lehrer nur zur Information darüber dienen, auf welchen Teilgebieten die Schüler die Lehrziele erreicht haben und auf welchen Teilgebieten noch ein ergänzender Unterricht notwendig ist, sind nicht Gegenstand dieser Verordnung (Informationsfeststellungen).