Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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(1) Das Gebiet der „Urfahrwänd“ im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Linz und der Gemeinde Puchenau ist Naturschutzgebiet im Sinn des .

(2) In der Anlage ist die Grenze des Naturschutzgebietes durch den Plan im Maßstab 1:1.250 dargestellt.