Langfristiges Ziel des Landschaftspflegeplans und der Pflegemaßnahmen gemäß ist die Erhaltung der bestehenden und die Schaffung von weiteren Halbtrockenrasen sowie die Schaffung von Flachwasserzonen.
Schriftgröße: 100 %
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Langfristiges Ziel des Landschaftspflegeplans und der Pflegemaßnahmen gemäß ist die Erhaltung der bestehenden und die Schaffung von weiteren Halbtrockenrasen sowie die Schaffung von Flachwasserzonen.