Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Langfristiges Ziel des Landschaftspflegeplans und der Pflegemaßnahmen gemäß ist die Erhaltung der bestehenden und die Schaffung von weiteren Halbtrockenrasen sowie die Schaffung von Flachwasserzonen.