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Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl.Nr. 17/2021

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 11 und 25 des Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetzes 2001 (Oö. NSchG 2001), LGBl. Nr. 129/2001, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 125/2020, wird verordnet:

(1) Die Pfandler-Au in der Stadtgemeinde Bad Ischl, politischer Bezirk Gmunden, ist Naturschutzgebiet im Sinn des .

(2) In der Anlage 1 ist die Grenze des Naturschutzgebiets durch den Plan im Maßstab 1 : 5.000 dargestellt. Bestehen Zweifel über den Grenzverlauf, ist die koordinatenbezogene Darstellung der Anlage 2 maßgeblich.

Gemäß sind folgende Eingriffe gestattet:

1. das Betreten und Befahren durch Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie durch von diesen beauftragte Personen;

2. das Betreten und Befahren sowie die Instandhaltung des durch das Schutzgebiet führenden Forstweges;

3. die Ausübung der Einforstungsrechte samt damit verbundener Nebenrechte gemäß rechtsgültiger Regulierungsurkunde;

4. die rechtmäßige Ausübung der Jagd sowie die Errichtung und Erhaltung von Reviereinrichtungen, ausgenommen die Errichtung von Wildfütterungen;

5. die forstwirtschaftliche Nutzung in Form der jährlichen Entnahme von 5 Festmetern Bau- und Zeugholz sowie 25 Raummetern Brennholz durch Einforstungsberechtigte nach gemeinsamer Auszeige durch die Bundesforste und die Naturschutzbehörde; im Fall von Naturkatastrophen oder des Erfordernisses des Bezugs von Elementarholz kann die jährliche Entnahmemenge höher ausfallen;

6. Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung des Schutzzwecks.

(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung, mit der die Pfandler-Au in der Stadtgemeinde Bad Ischl als Landschaftsschutzgebiet festgestellt wird, LGBl. Nr. 7/1993, außer Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.