Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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(1) Die „Magerwiese Fuchsgraben“ in der Gemeinde Oberneukirchen, politischer Bezirk Urfahr-Umgebung, ist Naturschutzgebiet im Sinn des .

(2) In der Anlage 1 ist die Grenze des Naturschutzgebiets durch den Plan im Maßstab 1 : 1.500 dargestellt. Bestehen Zweifel über den Grenzverlauf des Naturschutzgebiets, ist die koordinatenbezogene Darstellung der Anlage 2 maßgeblich.