Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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(1) Das „Langmoos“ in der Gemeinde St. Lorenz, politischer Bezirk Vöcklabruck, ist Naturschutzgebiet im Sinn des .

(2) In der Anlage ist die Grenze des Naturschutzgebiets durch den Plan im Maßstab 1:5.000 (Anlage 1) dargestellt. Bestehen Zweifel über den Grenzverlauf des Naturschutzgebiets, ist die koordinatenbezogene Darstellung der Anlage 2 maßgeblich.