Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Landschaftspflegeplan

Gemäß werden jene Maßnahmen bezeichnet, die geeignet sind,

1. einen günstigen Erhaltungszustand der in der Tabelle 1 genannten Vogelarten zu gewährleisten

Tabelle 1:

Vogelarten

Pflegemaßnahmen

A002

Prachttaucher (Gavia arctica)

Sicherung größerer Gewässer, insbesondere des Großen Weikerlsees, als störungsarme Rastplätze

A021

Rohrdommel (Botaurus stellaris)

Sicherung deckungsreicher und störungsarmer Uferbereiche (Röhrichtbestände) entlang der größeren stehenden Gewässer

A027

Silberreiher (Egretta alba)

Erhalt größerer Gewässer als störungsarme Rast- und Nahrungsplätze

A068

Zwergsäger (Mergus albellus)

Erhalt störungsarmer und störungsfreier Gewässerabschnitte an den größeren Gewässern (Großer und Kleiner Weikerlsee, Mitterwasser)

A072

Wespenbussard (Pernis apivorus)

Sicherung störungsarmer Altbestände des Auwalds, strukturreicher Waldränder, extensiv genutzten Grünlands und amphibienreicher Feuchtgebiete

A073

Schwarzmilan (Milvus migrans)

Sicherung störungsarmer Altbestände des Auwalds, extensiv genutzten Grünlands und eines vielfältigen Angebots an Gewässerlebensräumen

A081

Rohrweihe (Circus aeruginosus)

Erhalt störungsfreier Röhrichtflächen; Sicherung extensiv bewirtschafteter Kulturlandflächen

A119

Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana)

Erhalt naturnaher Uferbereiche des Mitterwassers, des Tagernbaches und teilweise entlang der Weikerlseen und anderer Augewässer

A166

Bruchwasserläufer (Tringa glareola)

Sicherung größerer stehender Gewässer als störungsarmer Nahrungs- und Rastplatz

A197

Trauerseeschwalbe (Chlidonias niger)

Sicherung größerer stehender Gewässer als störungsarmer Nahrungs- und Rastplatz

A229

Eisvogel (Alcedo atthis)

Erhalt bzw. Wiederherstellung naturnaher Gewässermorphologie mit geeigneten Brutwänden und Ansitzwarten; Sicherung der Weikerlseen, der Altarmsysteme und der Fließstreckenabschnitte der Traun und der Krems

A236

Schwarzspecht (Dryocopus martius)

Erhalt von Altholzbeständen; Belassen von stehendem Totholz

A238

Mittelspecht (Dendrocopus medius)

Sicherung und Entwicklung ausreichend großflächiger und alter Laubbaumbestände (vor allem grobborkige Arten wie Silberweide, Schwarzpappel, Eiche und Esche) im Donauteil

A272

Blaukehlchen (Luscinia svecica)

Sicherung von Verlandungszonen stehender Gewässer mit sowohl dichter Vegetation und einzelnen Gebüschen als auch offenen, vegetationsfreien Flächen

A321

Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis)

Sicherung und Entwicklung ausreichend großflächiger und alter Laubbaumbestände mit Bruthöhlenangebot im Donauteil

A338 Neuntöter

(Lanius collurio)

Sicherung der derzeit vorhandenen Übergangsbereiche von Wäldern und Gebüschen zu mageren Grünlandflächen, insbesondere entlang der Leitungstrassen und der Hochwasserschutzdämme sowie im Bereich der Heißländen

2. einen günstigen Erhaltungszustand der in der Tabelle 2 genannten regelmäßig vorkommenden Zugvogelarten zu gewährleisten

Tabelle 2:

Zugvogelarten

Pflegemaßnahmen

A099

Baumfalke (Falco subbuteo)

Erhalt der Gewässerflächen in den Auen und naturnaher alter Waldbestände im Auwald mit Brutmöglichkeiten; Erhalt extensiv genutzter Kulturlandflächen

A118

Wasserralle (Rallus aquaticus)

Erhalt der Altwässer inklusive der gewässernahen gefluteten Röhrichtflächen

A165

Waldwasserläufer (Tringa chloropus)

Erhalt flach geneigter Gewässerufer mit durchfeuchteten Sedimenten oder wenigen Zentimeter tiefem Wasser, insbesondere entlang der Weikerlseen und des Mitterwassers

A168

Flussuferläufer (Actitis hypoleucos)

Erhalt des Fließgewässercharakters von Traun und Krems mit umgelagerten Kiesbänken; Erhalt ungestörter Kiesbänke als Brutplatz

A210

Turteltaube (Streptopelia turtur)

Erhalt naturnaher lichter Auwaldflächen und angrenzender offener Wiesenflächen

A290

Feldschwirl (Locustella naevia)

Sicherung der Übergangsbereiche von lichten Auwaldflächen zu Brachen; Erhalt von Hochstaudenfluren oder ähnlich strukturierten Bereichen wie etwa Verjüngungsflächen

A291

Schlagschwirl (Locustella fluviatilis)

Sicherung lichter, hochstauden- und gebüschreicher Auwaldflächen

A297

Teichrohrsänger (Acrocephalus scirpaceus)

Sicherung der Röhrichtflächen

A336

Beutelmeise (Remiz pendulinus)

Sicherung von Baumbeständen (bevorzugt Pappeln oder Weiden) mit angrenzenden Röhrichtflächen mit Schilf oder Rohrkolben

A381

Rohrammer (Emberiza schoeniclus)

Sicherung der Verlandungszonen mit verbuschenden Schilfflächen oder verschilften Feuchtwiesen entlang der größeren Gewässer

Sonstige Zugvogelarten der

Tabelle 2 der Verordnung LGBl. Nr. 79/2011

(Wasservögel)

Erhalt der größeren Gewässer, insbesondere der Weikerlseen, aber auch des Mitterwassers als störungsarmer Rast- und Nahrungsplatz

3. einen günstigen Erhaltungszustand der in der Tabelle 3 genannten natürlichen Lebensräume zu gewährleisten

Tabelle 3:

Bezeichnung des Lebensraums

Pflegemaßnahmen

3150

Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions

Erhalt des Wasser- und Nährstoffhaushalts; Maßnahmen zur Verhinderung von Nährstoffeinträgen (zB Anlage von Pufferzonen, Reduktion der Düngung im Nahbereich); Förderung naturnaher Ufersäume

3260

Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion

Schutz und Erhalt der Gewässerhydrologie; Maßnahmen zur Verhinderung von Nährstoffeinträgen (zB Anlage von Pufferzonen, Reduktion der Düngung im Nahbereich, effektive Abwasserreinigung); Renaturierung verbauter Fließgewässerabschnitte

6210*

Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia)

Extensive Nutzung mit ein- bis zweimaliger Mahd, keine oder geringe Düngung; Maßnahmen zur Vermeidung von Nährstoffeinträgen, zB Anlage von Pufferzonen

6430

Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe

Erhalt oder Wiederherstellung eines möglichst unbeeinflussten natürlichen Störungsregimes; Entbuschung; Anlage von Pufferzonen bei angrenzenden intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen

6510

Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)

Extensive Nutzung mit ein- bis zweimaliger Mahd, keine oder geringe Düngung; Maßnahmen zur Vermeidung von Nährstoffeinträgen (zB Anlage von Pufferzonen); Bewahrung der hydrologischen Verhältnisse im Umfeld von Beständen (wechsel-)feuchter Standorte

91E0*

Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)

Erhalt und Förderung der Dynamik und der Standortverhältnisse (laterale Vernetzung mit den Fließgewässern); Nutzungsverzicht bei Einzelbäumen und naturnahen Beständen; Schaffung von Altholzinseln; Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Naturverjüngung unter Förderung gesellschaftstypischer Gehölze

91F0

Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia (Ulmenion minoris)

Nutzungsverzicht bei Einzelbäumen und naturnahen Beständen; Schaffung von Altholzinseln; Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Naturverjüngung unter Förderung gesellschaftstypischer Gehölze

und

4. einen günstigen Erhaltungszustand der in der Tabelle 4 genannten Tierarten zu gewährleisten

Tabelle 4:

Tierarten

Pflegemaßnahmen

1086

Scharlachkäfer (Cucujus cinnaberinus)

Erhalt bzw. Schaffung eines hohen Alt- und Totholzanteils in den Au- und Laubwäldern; Abtransport von geschlägertem Holz innerhalb eines Jahres oder Belassen für mindestens zwei weitere Jahre am Standort

1134

Bitterling (Rhodeus sericeus)

Erhalt von Altarmen mit Schlamm- oder Sandgrund und vegetationsreichen Ufern, die Vorkommen von Großmuscheln aufweisen

1145

Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis)

Neuschaffung von geeigneten Kleingewässern; Dynamisierung von Altarmsystemen zur Bildung besiedelbarer Lebensräume

1163

Koppe (Cottus gobio)

Erhalt bzw. Wiederherstellung der Organismenpassierbarkeit der Fließgewässer; Erhalt eines geeigneten Sedimenthaushalts; Schaffung von Pufferzonen entlang der Gewässer zur Reduktion des Nährstoffeintrags

1166

Kammmolch

(Triturus cristatus)

Anlage oder Erhalt von periodisch oder permanent wasserführenden Gräben, Altwässern, Teichen und Tümpeln als Laichgewässer, das von Gehölz freigestellt und speziesgerecht eingetieft ist; Erhöhung des Totholzanteils in den nahen Landlebensräumen

1167

Alpenkammmolch (Triturus carnifex)

Anlage oder Erhalt von periodisch oder permanent wasserführenden Gräben, Altwässern, Teichen und Tümpeln als Laichgewässer, das von Gehölz freigestellt und speziesgerecht eingetieft ist; Erhöhung des Totholzanteils in den nahen Landlebensräumen

1188

Rotbauchunke (Bombina bombina)

Anlage oder Erhalt von periodisch oder permanent wasserführenden Gräben, Altwässern, Teichen und Tümpeln als Laichgewässer, das von Gehölz freigestellt und speziesgerecht eingetieft ist; Erhöhung des Totholzanteils in den nahen Landlebensräumen

1193

Gelbbauchunke (Bombina variegata)

Anlage oder Erhalt von periodisch oder permanent wasserführenden Gräben, Altwässern, Teichen und Tümpeln als Laichgewässer, das von Gehölz freigestellt und speziesgerecht eingetieft ist; Erhöhung des Totholzanteils in den nahen Landlebensräumen

1337

Biber (Castor fiber)

Erhalt und Förderung von Weichholzbaumarten im direkten Uferbereich der besiedelten Gewässer; Erhalt unverbauter Uferabschnitte