Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Zur Sicherung der künftigen Trink- und Nutzwasserversorgung der Stadt Wels und im Raume der Pettenbachrinne wird in den Gemeinden Eberstalzell, Pettenbach, Steinerkirchen an der Traun und Vorchdorf - unbeschadet bestehender Rechte - das im umschriebene Grundwasserschongebiet bestimmt.