Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Zum Schutze des Karstwasservorkommens zwischen dem Gosaubach und dem Weißenbach in der Marktgemeinde Bad Goisern und der Gemeinde Gosau, insbesondere zum Schutz der Trinkwassergewinnungen der Wassergenossenschaften Bad Goisern, Ramsau - Gschwandt - Steinach, Kreiloch und Riepelbrunn wird - unbeschadet bestehender Rechte - das im umschriebene Grundwasserschongebiet bestimmt.