Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Zur Sicherung des Grundwasservorkommens für eine zukünftige Trink- und Nutzwassergewinnung wird in den Marktgemeinden Stadl-Paura und Bad Wimsbach-Neydharting sowie in der Gemeinde Roitham das im umschriebene Grundwasserschongebiet bestimmt.