Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Im geschützten Landschaftsteil bedürfen über die gemäß bewilligungspflichtigen Vorhaben hinaus folgende weitere Vorhaben einer Bewilligung der Behörde:

1. Die forstwirtschaftliche Nutzung der Laubbäume;

2. das Anpflanzen von standortfremden Gehölzen;

3. der Neu-, Zu- und Umbau von Gebäuden sowie die Errichtung von Stützmauern und freistehenden Mauern;

4. die Errichtung und Änderung von Erholungs- und Freizeitanlagen;

5. die Durchführung von geländegestaltenden Maßnahmen unabhängig vom Flächenausmaß und von der Änderung der Höhenlage;

6. die ober- und unterirdische Verlegung von Rohrleitungen unabhängig von ihrem Durchmesser, ausgenommen notwendige Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen;

7. die Errichtung und Änderung von oberirdischen elektrischen Leitungsanlagen bis 30.000 Volt.