Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Landschaftspflegeplan

Gemäß werden jene Maßnahmen bezeichnet, die geeignet sind, einen günstigen Erhaltungszustand der in der Tabelle 2 genannten Vogelarten zu gewährleisten.

Tabelle 2:

Bezeichnung der Art

Pflegemaßnahmen

A113 Wachtel

Erhalt großflächiger, extensiv genutzter, gehölzfreier Wiesen und Brachen

A142 Kiebitz

Erhalt extensiv genutzter Wiesen, Erhalt von Kleingewässern in Wiesen und Brachen

A153 Bekassine

Erhalt extensiv genutzter, gehölzfreier Grünlandflächen mit Feuchtstellen und Kleingewässern

A160 Großer Brachvogel

Erhalt großflächiger, extensiv genutzter, gehölzfreier Wiesen

A247 Feldlerche

Erhalt großflächiger, extensiv genutzter, gehölzfreier Wiesen

A276 Schwarzkehlchen

Erhalt extensiv genutzter Wiesen und Brachen mit einzelnen Gebüschen