Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Landschaftspflegeplan

Gemäß werden jene Maßnahmen bezeichnet, die geeignet sind,

1. einen günstigen Erhaltungszustand der in der Tabelle 3 genannten natürlichen Lebensräume zu gewährleisten

Tabelle 3

Bezeichnung des Lebensraums Pflegemaßnahmen 6510Magere Flachland-Mähwiesen(Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) Extensive Nutzung (1- bis 2-malige Mahd, keine oder geringe Düngung); Maßnahmen zur Vermeidung von Nährstoffeinträgen (zB Anlage von Pufferstreifen); Bewahrung der hydrologischen Verhältnisse im Umfeld von Beständen (wechsel-)feuchter Standorte 6520Berg-Mähwiesen Extensive Nutzung (1- bis 2-malige Mahd, keine oder geringe Düngung); Maßnahmen zur Vermeidung von Nährstoffeinträgen (zB Anlage von Pufferstreifen); Bewahrung der hydrologischen Verhältnisse im Umfeld von Beständen (wechsel-)feuchter Standorte 9110Hainsimsen-Buchenwald(Luzulo-Fagetum) Nutzungsverzicht bei Einzelbäumen, Belassen von Altholzinseln; Belassen von liegendem und stehendem Totholz; Verlängerung der Umtriebszeit; Belassen der Strauchschicht; Belassen von Schlägerungsresten; Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Naturverjüngung bzw. Aufforstung unter Förderung gesellschaftstypischer Gehölze; Wildstandsregulierung in Richtung eines mit der Waldgesellschaft verträglichen Wildstands, Schutz der (Natur-)Verjüngung 9170Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald Mittelwaldnutzung; Nutzungsverzicht bei Einzelbäumen, Schaffung von Altholzinseln; Förderung der Eiche durch Lochhiebe oder kleinflächige Kahlhiebe; Nutzungseinschränkungen im Waldbau (Belassen von liegendem und stehendem Totholz, Verlängerung der Umtriebszeit, Verzicht auf die Neuanlage von Wegen, Belassen der Strauchschicht, Belassen von Schlägerungsresten); Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Naturverjüngung unter Förderung der gesellschaftstypischen Gehölze; Wildstandsregulierungen in Richtung eines mit der Waldgesellschaft verträglichen Wildbestands, Schutz der (Natur-)Verjüngung – wenn erforderlich 91E0*Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior(Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) Erhalt und Förderung der Dynamik und der Standortverhältnisse (laterale Vernetzung mit den Fließgewässern), Nutzungsverzicht bei Einzelbäumen, Schaffung von Altholzinseln; Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Naturverjüngung unter Förderung gesellschaftstypischer Gehölze

und

2. einen günstigen Erhaltungszustand der in der Tabelle 4 genannten Tierarten zu gewährleisten

Tabelle 4

Bezeichnung der Art

Pflegemaßnahmen

1037

Grüne Keiljungfer

(Ophiogomphus caecilia)

Erhalt bzw. Wiederherstellung einer naturnahen Gewässermorphologie; Erhalt und Pflege einer strukturreichen Ufervegetation mit einem Wechsel von Ufergehölzen und gehölzfreien besonnten Abschnitten; Mahd und Entfernung des Mähguts an Uferabschnitten mit dichtem Bewuchs aus krautiger Vegetation; Beschränkung des Nährstoff- und Sedimenteintrags durch Erhalt bzw. Anlage von Pufferstreifen entlang der Gewässer

1059

Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling

(Maculinea teleius)

Mahd erforderlich, aber keine Mahd zwischen dem 5. Juni und dem 10. September; keine Beweidung im Sommer; Einschränkung der Düngung

1061

Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling

(Maculinea nausithous)

Mahd erforderlich, aber keine Mahd zwischen dem 5. Juni und dem 10. September; keine Beweidung im Sommer; Einschränkung der Düngung

1078

Spanische Flagge

(Callimorpha quadripunctaria)

Erhalt lichter Waldflächen und strukturreicher Waldsäume

1083

Hirschkäfer

(Lucanus cervus)

Erhalt alter, nicht allzu dichter Eichenbestände; Belassen von Totholz, alten Bäumen und besonnten Eichenstrünken mit größerem Durchmesser

1096

Bachneunauge

(Lampetra planeri)

Erhalt bzw. Wiederherstellung der Organismenpassierbarkeit der Fließgewässer; Erhalt eines geeignetes Sedimenthaushalts; Schaffung von Pufferstreifen entlang der Gewässer zur Reduktion des Nährstoffeintrags; Verringerung von Nährstoff- und Feinsedimenteintrag durch Rückhalte- und Absetzbecken

1193

Gelbbauchunke

(Bombina variegata)

Anlage von Kleingewässern (flach, temporär bis episodisch); Zulassen hochwasserdynamischer Vorgänge wie vorübergehende Überschwemmung kleiner Wiesenflächen; Förderung von Landlebensräumen und Wanderkorridoren

1355

Fischotter

(Lutra lutra)

Erhalt naturnaher Gewässerabschnitte und Kleingewässer; Erhalt von deckungs- und strukturreichen Gewässerrand- und Uferbereichen