Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Landschaftspflegeplan

Gemäß werden jene Maßnahmen bezeichnet, die geeignet sind, einen günstigen Erhaltungszustand der in der Tabelle 2 genannten natürlichen Lebensräume zu gewährleisten.

Tabelle 2:

Bezeichnung des Lebensraums

Pflegemaßnahmen

7220*

Kalktuffquellen (Cratoneurion)

Erhalt der hydrologischen Verhältnisse; Monitoring der Nährstoffeinträge und gegebenenfalls Reduktion dieser, Anlage von Pufferflächen

9130

Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)

Dauernder Nutzungsverzicht; Nutzungsverzicht bei Einzelbäumen, Schaffung von Altholzinseln; Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Naturverjüngung bzw. Aufforstung unter Förderung gesellschaftstypischer Gehölze; Wildstandsregulierungen in Richtung eines mit der Waldgesellschaft verträglichen Wildstandes, Schutz der (Natur) Verjüngung wenn erforderlich

9180*

Hang- und Schluchtwälder (Tilio-Acerion)

Dauernder Nutzungsverzicht; Nutzungseinschränkungen Waldbau (zB Begrenzung der Schlaggröße, Belassen von liegendem und stehendem Totholz, Verlängerung der Umtriebszeit, Verzicht auf die Neuanlage von Wegen; Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Naturverjüngung unter Förderung gesellschaftstypischer Gehölze

91E0*

Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)

Erhalt der Hydrologie und der Standortverhältnisse; dauernder Nutzungsverzicht; Schaffung von Altholzinseln; Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Naturverjüngung unter Förderung gesellschaftstypischer Gehölze