Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Landschaftspflegeplan

(1) Gemäß werden jene Maßnahmen bezeichnet, die geeignet sind, einen günstigen Erhaltungszustand der in der Tabelle 3 genannten Vogelarten zu gewährleisten.

Tabelle 3

Bezeichnung der Art

Pflegemaßnahmen

A081 Rohrweihe

Erhalt der offenen Wasserfläche des Seeleithensees sowie des angrenzenden Schilfbestandes; Erhalt einer strukturreichen mit Brachen durchsetzten Kulturlandschaft

A082 Kornweihe

Erhalt und Pflege von Feuchtwiesen; Bereitstellung von Stilllegungsflächen

A193 Flussseeschwalbe

Schaffung und Pflege geeigneter Brutmöglichkeiten (zB Prädatorensichere Kies- oder Schilfstrukturen oder künstliche Plattformen)

A272 Blaukehlchen

Erhalt bzw. Erweiterung vernässter gehölzfreier Moor- und Grünlandflächen

A052 Krickente

Erhalt von deckungsreichen flachen Ufern am Seeleithensee, Verlandungszonen und offenen Schlammflächen sowie von deckungsreichen Ufern entlang des Seeleithensee-Kanals

A118 Wasserralle

Erhalt von Röhrichtflächen am Seeleithensee und entlang des Seeleithensee-Kanals

A142 Kiebitz

Erhalt extensiv genutzter Wiesen und Weiden sowie Rainen als Nahrungshabitat

A153 Bekassine

Erhalt bzw. Erweiterung extensiv genutzter gehölzfreier Feucht- und Moorwiesen; Zulassen periodischer Überschwemmungen dieser Wiesen

A160 Großer Brachvogel

Erhalt bzw. Erweiterung großflächiger gehölzfreier Moorflächen und extensiv genutzter gehölzfreier Wiesen

A257 Wiesenpieper

Erhalt bzw. Erweiterung extensiv genutzter gehölzfreier Wiesen und Moorflächen; Erhalt von Warten

A290 Feldschwierl

Erhalt bzw. Erweiterung extensiv genutzter Wiesen, Hochstaudenfluren und aufgelockerter Gebüsche

A340 Raubwürger

Erhalt und Förderung von Einzelstrukturen (Büsche, Hecken, Einzelbäume); Erhalt von großflächig extensiv genutzten Grünlandlebensräumen

A381 Rohrammer

Erhalt von Röhrichtflächen; Zulassen von Überschwemmungen und natürlicher Sukzession auf gewässernahen Flächen