Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Bezeichnung

Das Gebiet „Pfeiferanger“ (offizielle Gebietskennziffer AT 3103000) ist Vogelschutzgebiet gemäß Art. 4 Abs. 1 und 2 der „Vogelschutz-Richtlinie“ () und wird als „Europaschutzgebiet Pfeiferanger“ bezeichnet.