Bezeichnung
Das Gebiet „Pfeiferanger“ (offizielle Gebietskennziffer AT 3103000) ist Vogelschutzgebiet gemäß Art. 4 Abs. 1 und 2 der „Vogelschutz-Richtlinie“ () und wird als „Europaschutzgebiet Pfeiferanger“ bezeichnet.
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Bezeichnung
Das Gebiet „Pfeiferanger“ (offizielle Gebietskennziffer AT 3103000) ist Vogelschutzgebiet gemäß Art. 4 Abs. 1 und 2 der „Vogelschutz-Richtlinie“ () und wird als „Europaschutzgebiet Pfeiferanger“ bezeichnet.