Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Bezeichnung

Das Gebiet „Leitenbach“ in den Gemeinden Waizenkirchen, St. Agatha, Heiligenberg, Peuerbach und Neukirchen am Walde (offizielle Gebietskennziffer AT3131000) ist gemäß dem Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission vom 28. November 2019 () Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Art. 4 der „FFH-Richtlinie“ () und wird als „Europaschutzgebiet „Leitenbach““ bezeichnet.