Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Erlaubte Maßnahmen

Die im der Verordnung, mit der der Egelsee und das Egelseemoor in der Gemeinde Unterach a. A. als Naturschutzgebiet festgestellt werden, LGBl. Nr. 69/2019, festgelegten erlaubten Eingriffe führen keinesfalls zu einer wesentlichen Beeinträchtigung des Schutzzwecks des Europaschutzgebiets im Sinn des .