Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Bezeichnung

Das „Eferdinger Becken“ in den Gemeinden St. Martin im Mühlkreis, Feldkirchen an der Donau, Goldwörth, Ottensheim, Puchenau, Alkoven, Aschach an der Donau, Eferding, Fraham, Hartkirchen, Pupping, Leonding, Wilhering und der Stadt Linz (offizielle Gebietskennziffer AT 3127000) ist gemäß dem Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission vom 21. Jänner 2021 () Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Art. 4 der „FFH-Richtlinie“ () und wird als „Europaschutzgebiet ‚Eferdinger Becken‘“ bezeichnet.