Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Landschaftspflegeplan

Gemäß werden jene Maßnahmen bezeichnet, die geeignet sind, einen günstigen Erhaltungszustand der in der Tabelle 2 genannten natürlichen Lebensräume zu gewährleisten

Tabelle 2

Bezeichnung des Lebensraums

Pflegemaßnahmen

6210

Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia)

Extensive düngerfreie Bewirtschaftung mit jährlicher später Mahd sowie rascher Abtransport des Mähgutes oder Beweidung mit Schafen und Ziegen; Freihaltung von Bewuchs und randlicher Beschattung