Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Erlaubte Maßnahmen

Die im der Verordnung, mit der der „Burgberg in Losenstein“ in der Gemeinde Losenstein als Naturschutzgebiet festgestellt wird, LGBl. Nr. 92/2017, festgelegten erlaubten Eingriffe führen keinesfalls zu einer wesentlichen Beeinträchtigung des Schutzzwecks des Europaschutzgebiets im Sinn des .