Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Landschaftspflegeplan

Gemäß werden jene Maßnahmen bezeichnet, die geeignet sind,

1. einen günstigen Erhaltungszustand der in der Tabelle 3 genannten natürlichen Lebensräume zu gewährleisten

Tabelle 3

Bezeichnung des Lebensraums

Pflegemaßnahmen

8210

Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation

Nutzungsfreier Erhalt der vorherrschenden Geländeform und Standortdynamik; allfälliges Entfernen von beschattendem Bewuchs

9130

Waldmeister-Buchenwald

(Asperulo-Fagetum)

Nutzungsverzicht bei Einzelbäumen; Belassen von Altholz, liegendem und stehendem (va. starkem) Totholz; Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Förderung gesellschaftstypischer Gehölze

9180*

Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion)

Nutzungsverzicht bei Einzelbäumen; Belassen von Altholz, liegendem und stehendem (va. starkem) Totholz; Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Förderung gesellschaftstypischer Gehölze

und

2. einen günstigen Erhaltungszustand der in der Tabelle 4 genannten Tierart zu gewährleisten

Tabelle 4

Bezeichnung der Art

Pflegemaßnahmen

1093*

Steinkrebs

(Austropotamobius torrentium)

Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Morphologie und Gewässerdynamik; Adaptieren von ausgewählten, bestehenden Wanderhindernissen für Krebse; Vermeidung des Eintrags von Schad- und Nährstoffen aus dem unmittelbaren Gewässerumfeld; Wiederansiedelungen