Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Schutzzweck

Schutzzweck des Europaschutzgebiets „Bäche in den Steyr- und Ennstaler Voralpen“ () ist die Erhaltung oder gegebenenfalls die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands

1. der in der Tabelle 1 angeführten natürlichen Lebensräume des Anhangs I der „FFH-Richtlinie“ ()

Tabelle 1

Codebezeichnung gemäß der „FFH-Richtlinie“ (Kennzeichnung eines prioritären natürlichen Lebensraums mit einem „*“)

Bezeichnung des Lebensraums

8210

Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation

9130

Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)

9180*

Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion)

und

2. der in der Tabelle 2 angeführten Tierart des Anhangs II der „FFH-Richtlinie“ () und deren Lebensraums

Tabelle 2

Codebezeichnung gemäß der „FFH-Richtlinie“ (Kennzeichnung einer prioritären Art mit einem „*“)

Bezeichnung der Art

Beschreibung des Lebensraums

1093*

Steinkrebs

(Austropotamobius torrentium)

Kleine bis mittelgroße, saubere, sauerstoffreiche, naturnahe, sommer kühle Bäche mit Schottergrund