Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Prioritätenreihung der Maßnahmen

Nach der Wichtigkeit der Zielsetzungen werden die umzusetzenden Maßnahmen in Prioritätenstufen gegliedert. Die primären Zielsetzungen entsprechen der Prioritätsstufe „sehr hoch", die sekundären Zielsetzungen entsprechen der Prioritätsstufe „hoch“ und die tertiären Zielsetzungen entsprechen der Prioritätsstufe „mittel".