Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Überprüfung

Dieses Chancengleichheitsprogramm ist von der Landesregierung regelmäßig, erstmals spätestens nach drei Jahren ab dessen Erlassung, auf ihre Wirksamkeit zur Erreichung des Ziels der Planung zu überprüfen und gegebenenfalls den sich geänderten rechtlichen und sachlichen Rahmenbedingungen anzupassen.