Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Artikel I

Die Nationalparkerklärung "Oö. Kalkalpen", LGBl. Nr. 112/1997, in der Fassung der 3. Ergänzung zur Nationalpark­erklärung "Oö. Kalkalpen", LGBl. Nr. 132/2009, wird wie folgt ergänzt:

Die Nationalparkregion wird auf die Gemeindegebiete von Edlbach und Spital am Pyhrn ausgedehnt.