Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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(1) Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt das Gesetz über das Verfahren in Fällen der Unvereinbarkeit, LGBl. Nr. 76/1981, außer Kraft.