Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anerkennung von anderen Lehrgängen und Prüfungen

. Ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstiger Befähigungsnachweis, das bzw. der nach den Vorschriften des Bundes oder eines anderen Bundeslandes zur Unterweisung in Wintersportarten berechtigt, gilt als Qualifikationsnachweis im Sinne dieses Gesetzes.