Anwendung der Geschäftsordnung des Tiroler Landtages
Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, ist das Gesetz über die Geschäftsordnung des Tiroler Landtages auf die Tätigkeit der Untersuchungsausschüsse anzuwenden.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Anwendung der Geschäftsordnung des Tiroler Landtages
Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, ist das Gesetz über die Geschäftsordnung des Tiroler Landtages auf die Tätigkeit der Untersuchungsausschüsse anzuwenden.