Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Unterschutzstellung dieses Biotopschutzgebietes mit mehr als 250 heimischen Pflanzenarten erfolgt zum Zwecke der Erhaltung und Entwicklung dieser Artenvielfalt in unterschiedlich strukturierten Lebensräumen und den damit verbundenen vielfältigen Pflanzengemeinschaften mit mosaikartiger Verzahnung.