Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ein Ansuchen um eine Bauplatzerklärung oder um die baubehördliche Bewilligung von Bauführungen, das sich nicht auf ein Gebiet für Beherbergungsgroßbetriebe () bezieht, ist - unbeschadet der nach den sonstigen Rechtsvorschriften geforderten Beilagen - zum Nachweis, daß das Vorhaben keinen Zwecken dient, für deren Zulässigkeit die Widmung als Gebiet für Beherbergungsgroßbetriebe die Voraussetzung darstellt, mit nachstehenden Unterlagen auszustatten.