Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Unterkunftsregister

Das von der Abgabenbehörde gemäß zu führende Unterkunftsregister hat folgende Struktur aufzuweisen:

1. Gemeinde,

2. Registrierungsnummer,

3. Angaben gemäß ,

4. Datum der Eintragung in das Register,

5. Datum der letzten Aktualisierung.