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Die Generalversammlung und der Sicherheitsrat schreiten unabhängig voneinander zur Wahl der Mitglieder des Gerichtshofes.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
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Die Generalversammlung und der Sicherheitsrat schreiten unabhängig voneinander zur Wahl der Mitglieder des Gerichtshofes.