.
Der Gerichtshof kann, schon vor der Verhandlung, von den Agenten die Vorlegung aller Urkunden und die Erteilung aller Auskünfte verlangen. Im Fall der Verweigerung wird davon Vormerkung genommen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
.
Der Gerichtshof kann, schon vor der Verhandlung, von den Agenten die Vorlegung aller Urkunden und die Erteilung aller Auskünfte verlangen. Im Fall der Verweigerung wird davon Vormerkung genommen.