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Jedes von einer der in den Artikeln 26 und 29 vorgesehenen Kammern gefällte Urteil gilt als Urteil des Gerichtshofes.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
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Jedes von einer der in den Artikeln 26 und 29 vorgesehenen Kammern gefällte Urteil gilt als Urteil des Gerichtshofes.