Schutzzweck
Diese Verordnung dient der Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes des im Anhang II der FFH-Richtlinie genannten Lebensraumtyps „Berg-Mähwiesen“.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Schutzzweck
Diese Verordnung dient der Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes des im Anhang II der FFH-Richtlinie genannten Lebensraumtyps „Berg-Mähwiesen“.