Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Gegenstand

Das Gebiet der Gemeinden Mureck, Halbenrain und Bad Radkersburg sowie Teile der Gemeinden Straß in Steiermark und St. Veit in der Südsteiermark werden zum UNESCO Biosphärenpark erklärt. Dieses Gebiet wird als UNESCO Biosphärenpark Nr. 1 „Unteres Murtal“ bezeichnet.