Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Der Generalsekretär kann die Aufmerksamkeit des Sicherheitsrates auf alle Angelegenheiten lenken, die seiner Meinung nach geeignet sind, die Aufrechterhaltung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit zu bedrohen.