Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Kapitel XII.

Internationales Treuhandschafts-System.

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Die Vereinten Nationen errichten unter ihrer Autorität ein internationales Treuhandschafts-System für die Verwaltung und Beaufsichtigung von Gebieten, die durch spätere Einzelverträge diesem System unterstellt werden können. Diese Gebiete werden in der Folge als Treuhandgebiete bezeichnet.