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Die Mitglieder der Vereinten Nationen schließen sich bei der Durchführung der vom Sicherheitsrat beschlossenen Maßnahmen zusammen und leisten sich so gegenseitig Beistand.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
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Die Mitglieder der Vereinten Nationen schließen sich bei der Durchführung der vom Sicherheitsrat beschlossenen Maßnahmen zusammen und leisten sich so gegenseitig Beistand.