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Pläne für die Verwendung der Streitkräfte werden vom Sicherheitsrat unter Mitwirkung des Generalstabsausschusses ausgearbeitet.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
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Pläne für die Verwendung der Streitkräfte werden vom Sicherheitsrat unter Mitwirkung des Generalstabsausschusses ausgearbeitet.