Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Um die Begründung und Aufrechterhaltung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit mit einem Mindestaufwand an Menschen und wirtschaftlichen Mitteln für Rüstungszwecke zu fördern, ist der Sicherheitsrat verpflichtet, unter Mitwirkung des im angeführten Generalstabsausschusses für ein System der Regelung der Rüstungen Pläne auszuarbeiten, die den Mitgliedern der Vereinten Nationen vorzulegen sind.