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Die Organisation genießt im Gebiet jedes ihrer Mitglieder die Rechtsstellung, die erforderlich ist, um ihre Funktionen auszuüben und ihre Ziele zu verwirklichen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
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Die Organisation genießt im Gebiet jedes ihrer Mitglieder die Rechtsstellung, die erforderlich ist, um ihre Funktionen auszuüben und ihre Ziele zu verwirklichen.