Ein Zuwiderhandeln gegen die Bestimmungen dieses Gesetzes stellt eine Verwaltungsübertretung dar, die mit Geldstrafe bis zu 1.100 € zu ahnden ist.
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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Ein Zuwiderhandeln gegen die Bestimmungen dieses Gesetzes stellt eine Verwaltungsübertretung dar, die mit Geldstrafe bis zu 1.100 € zu ahnden ist.