Wenn ein solcher Antrag binnen der im bezeichneten Frist nicht gestellt wird, hat die politische Bezirksbehörde dies durch Bescheid festzustellen.
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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Wenn ein solcher Antrag binnen der im bezeichneten Frist nicht gestellt wird, hat die politische Bezirksbehörde dies durch Bescheid festzustellen.