Inkrafttreten
. (1) Diese Verordnung tritt an dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(2) Der Titel, die , 3, 4, 5 und 6 sowie die Absatzbezeichnung des in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 417/2021 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
