Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttreten

. (1) Diese Verordnung tritt an dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(2) Der Titel, die , 3, 4, 5 und 6 sowie die Absatzbezeichnung des in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 417/2021 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.