Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ersetzung der SMR-Bund durch die UDRB in Bundesgesetzen und Verordnungen

. Soweit die Sekundärmarktrendite Bund (SMR-Bund) in dieser oder einer anderen Bezeichnung als Bezugsgröße in Bundesgesetzen oder Verordnungen verwendet wird, tritt an ihre Stelle mit 1. April 2015 die Umlaufgewichtete Durchschnittsrendite für Bundesanleihen (UDRB).